Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Pacovis Österreich GmbH & Co KG und Pacovis food solutions Österreich GmbH

 

Klare Abmachungen erleichtern die Zusammenarbeit...

...in diesem Sinne danken wir Ihnen, wenn Sie sich einige Minuten Zeit nehmen, um sich mit den nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, die Form und Umfang unserer Leistungen aufzeigen, zu befassen.

 

1. Voraussetzung für Geschäftsabschlüsse

Es gelten ausschließlich unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB). Abweichungen davon sowie telefonische oder mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns in einzelnen Punkten oder zur Gänze nur dann verbindlich, wenn wir uns damit ausdrücklich schriftlich einverstanden erklärt haben. Dies gilt auch dann, wenn Einkaufsbedingungen des Käufers deren Vorrang vor unseren AGB enthalten. Mit der Entgegennahme der Ware werden unsere AGB jedenfalls Vertragsinhalt. Der Käufer ist damit einverstanden, dass über Telefonate zu Beweiszwecken Tonbandmitschnitte gemacht werden

 

2. Angebote und Preise

Unser Angebot ist auf unserer Website www.pacovis.at, unseren Portalen, E-Shops, anderen webbasierten Kanälen sowie in unseren Katalogen und anderen Drucksachen ersichtlich und grundsätzlich  unverbindlich.

Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Sämtliche Angebote sind freibleibend und nicht als verbindliche Offerte zu verstehen. Alle dort gemachten Angaben wie: Produktbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen und sonstige Angaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Sämtliche Produktbeschreibungen, Bilder, Fotos, Text- und Mediendaten stammen von unseren Herstellern oder Lieferanten oder von uns selber und unterliegen unserem alleinigen Nutzungsrecht. Wir übernehmen für die Inhalte externer Webseiten keine Haftung. Unser Angebot richtet sich an Abnehmer im kaufmännischen Verkehr. Wir behalten uns daher vor, Bestellungen des Kunden nicht anzunehmen bzw. nach eigenem Ermessen zu kürzen.

Die Preise verstehen sich ab Werk (Incoterms 2010) bei der Geschäftsanschrift unseres Unternehmens.

Lediglich bei Bestellungen mit einem Wert unter € 350,00 wird ein Porto verrechnet. Die angegebenen Preise sind Nettopreise (exkl. Mehrwertsteuer, Transportkosten und weiterer Abgaben, z.B. Zölle). Die Preise sind nach den zur Zeit der Offertabgabe bestehenden Marktverhältnissen erstellt. Falls wir keine Offerte unterbreitet haben, gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste. Bei Kostensteigerungen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und unserer Lieferung sind wir berechtigt, die auf Grund von Kollektivvertragsänderungen, Erhöhungen von Tarifen, Preiserhöhungen der Vorlieferanten, Zoll- und Steuererhöhungen, Währungsumwertungen und dergleichen entstandenen Mehrkosten in angemessenem Umfang durch eine Erhöhung der Verkaufspreise weiterzubelasten.

 

3. Auslieferung, Verpackung, Behälter und Gebinde

Wir verpacken die Waren in einer Form, die unter normalen Transportbedingungen vor Beschädigungen schützt. Nach Vereinbarung kann die Lieferung in besonderen Gebinden erfolgen. Nicht getauschte Gebinde fakturieren wir zum Selbstkostenpreis. Nach Vereinbarung kann die Lieferung in besonderen Gebinden erfolgen. Warenbehälter und Transportgebinde (Euro-Paletten etc.) nehmen wir nur in gutem Zustand zurück. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Alle Aufträge werden fest verrechnet. Es wird nicht in Konsignation geliefert. Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden Porto und Versandkosten zusätzlich belastet. Die Auslieferung erfolgt durch eine von uns auszuwählende und zu beauftragende Spedition. Die Gefahr geht vom Verkäufer in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem das mit der Ware beladene Transportmittel vom ersten Frachtführer übernommen wird. Rücksendungen werden ohne vorherige schriftliche Bewilligung nicht angenommen. Mehrkosten auf Grund von Sonderwünschen bei der Versendung (z.Bsp. Bahn- oder Postexpress) hat ebenfalls der Käufer zu tragen. Europaletten, Emballagen wie Kisten und Container bleiben unser Eigentum, auch wenn sie von uns in Rechnung gestellt werden. Leergut wird nicht zurückgenommen. Lieferungen ins Ausland erfolgen unverzollt und unversichert. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich. Sie werden erst ab erfolgter Abklärung aller Details und Erhalt aller erforderlichen Unterlagen bzw. nach Erteilung eines Fabrikationsauftrages gerechnet und sind Richtzeiten. Betriebsstörungen jeder Art, Transporthindernisse und Fälle höherer Gewalt, wie Streiks, Naturkatastrophen etc. berechtigen zur Verlängerung der vereinbarten Lieferfristen. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Lieferung seitens unseres Lieferanten sind wir berechtigt, binnen sechs Monaten vom Vertrag zurückzutreten. Diesfalls sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers jedenfalls ausgeschlossen. Wir verpacken die Waren in einer Form, die unter normalen Transportbedingungen vor Beschädigungen schützt.

 

4. Toleranzen, Gewährleistungen, Schadenersatz und Mängelrüge

Branchenübliche Qualitätsschwankungen und Abweichungen beim Material oder im Druck berechtigen nicht zur Reklamation. Die effektive Liefermenge kann produktionsbedingt +/- 15 – 20 % von der bestellten Menge abweichen; die Bestellung gilt ohne weiteres auch für eine entsprechend angepasste Menge. In Rechnung gestellt wird die tatsächlich gelieferte Menge. Maßabweichungen bis zu 7% geben ebenfalls keinen Anlass zur Reklamation.
Druck: Da die Zusammensetzung der Farben außerhalb unseres Einflussbereiches liegt, können wir keine Gewährleistung für die Licht- und Wasserbeständigkeit sowie für die Haltbarkeit übernehmen.Entsprechend der Beschaffenheit und der Eigenschaften des Materials sind bei bedruckter Ware die branchenüblichen und technisch bedingten Farbschwankungen und Wasserabweichungen zu tolerieren. Ein Ausschuss von 5% der bestellten Ware bei bedruckter Ware berechtigt nicht zur Reklamation.
Stärke: Materialschwankungen von 10% bis 15% Über- oder Untertoleranz sind zu tolerieren und berechtigen nicht zur Reklamation. Die Gewährleistung für die Verwendungstauglichkeit des Materials zu bestimmten Verpackungszwecken oder zur Weiterverwendung in bestimmten Maschinen muss in jedem einzelnen Fall von uns schriftlich übernommen werden, um rechtsgültig zu sein. Vereinbaren wir im Einzelfall eine bestimmte Gewährleistung, so wird vorausgesetzt, dass die gelieferte Ware entsprechend der Besonderheit des Materials vom Käufer sachgemäß behandelt und gelagert wird. Dies-bezüglich von uns gegebene Anweisungen sind vom Käufer gewissenhaft zu beachten. Ist der Käufer der Auffassung, dass eine von uns gelieferte Ware Mängel aufweist, so sind wir unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von acht Tagen ab Lieferung der Ware unter Zurverfügungstellung eines Musters zu verständigen (Rügepflicht). Ist die Mängelrüge des Käufers berechtigt, werden nach unserer Wahl entweder die Mängel innerhalb angemessener Frist behoben oder die Ware kostenlos ersetzt. Es steht uns jedoch auch frei, dem Käufer nach unserer Wahl eine von uns festzulegende Kaufpreisrückvergütung zu gewähren, die jedoch mit der Höhe des Kaufpreises der mangelhaft gelieferten Ware jedenfalls begrenzt ist.
Der Kunde prüft die Lieferung sofort nach Erhalt auf Menge, Inhalt und allfällige Transportschäden. Eine Mängelrüge ist nicht mehr zulässig, wenn der Käufer ohne unser ausdrückliches Einverständnis über die gelieferte Ware bereits verfügt oder diese an dritte Personen weitergegeben hat, ohne uns vorher schriftlich zu verständigen. Führt die Weiterverarbeitung mangelhafter Ware beim Kunden dazu, dass die Produktion ganz oder teilweise vernichtet werden muss, ersetzen wir maximal den Einstandspreis der verwendeten Rohstoffe, sofern der Kunde den Mangel bei der Weiterverarbeitung nicht erkannt hat und nicht hat erkennen können. Wir haften unter keinen Umständen für allfällige Betriebsunterbrüche, entgangene Gewinne oder indirekte Verluste, die auf mangelhafte oder verzögerte Lieferung zurückzuführen sind.

Jede Mängelrüge hat Artikelnummer, Produktionscode, Bezeichnung und Menge der beanstandeten Ware zu enthalten. Warenproben sind aufzubewahren oder einzusenden. Bei erheblichen Mängeln können wir nach eigener Wahl Ersatzliefern oder die Kaufsumme für den mangelhaften Teil der Lieferung gutschreiben.
Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung der Ware bei Übernahme infolge besonderer, vom Käufer nachzuweisender Umstände nicht festgestellt werden konnten, sind uns unverzüglich, längstens jedoch binnen 3 Arbeitstagen nach Lieferung der Ware bekanntzugeben (Rügepflicht). Für später geltend gemachte derartige Mängel sind Gewährleistungsansprüche jedenfalls ausgeschlossen. Unsere Gewährleistung und Haftung für Mängel der gelieferten Ware erschöpft sich in dem oben näher beschriebenen Umfang. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche, und zwar auch für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass uns zumindest krass grobe Fahrlässigkeit trifft. Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
Eine schadenersatzrechtliche Haftung ist jedenfalls im Fall leichter und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Betraglich sind zulässige Schadenersatzansprüche des Käufers jedenfalls mit dem vereinbarten Kaufpreis begrenzt. Außerdem haften wir nicht für Gehilfen, insbesondere auch nicht für unsere Vertragspartner. Schadenersatzansprüche des Käufers verjähren, sofern sie nicht innerhalb der sechsmonatigen Gewährleistungsfrist, berechnet ab Lieferung der Ware, gerichtlich gegen uns geltend gemacht wurden.

 

5. Schutzrechte

Der Käufer haftet dafür, dass er sämtliche gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Markenrechte und Urheberrechte, an den uns zur weiteren Verwendung übergebenen Mustern, Skizzen, Zeichnungen und dergleichen besitzt. Bei allfälligen Ansprüchen dritter Personen hat uns der Käufer vollkommen schad- und klaglos zu halten. Werden von uns zur Durchführung des Auftrages Werkzeuge und Erzeugungsmittel (auch Zeichnungen, Negative, Klischees und Druckzylinder) angefertigt, oder haben wir solche anfertigen lassen, so bleiben diese auch dann unser Eigentum, wenn sie der Käufer bezahlt oder sich mit einem Kostenbeitrag beteiligt hat. Der Käufer hat kein Recht, die Herausgabe oder die Aufbewahrung solcher Werkzeuge oder Erzeugungshilfsmittel von uns zu fordern. Die Kosten für diese Werkzeuge und Hilfsmittel sind vom Käufer gesondert zu tragen.

 

6. Verpackung und Entsorgungs-Gebühren

Die Art der Verpackung der Ware bleibt uns bzw. der Erzeugerfirma vorbehalten. Der Käufer ist nicht berechtigt, eine bestimmte Art der Verpackung zu verlangen oder zu reklamieren. Die von uns innerhalb Österreichs gelieferten Waren werden von uns entsorgungslizenziert verkauft und geliefert.
Die vom Verkäufer festgelegte Entsorgungs-Lizenzgebühr ist vom Käufer zusätzlich zum angebotenen und vereinbarten Preis für die Waren (Entsorgungs-Transport und Entsorgungs-Service) gesondert zu entrichten. Für allfällige Ansprüche seitens Dritter im Zusammenhang mit der Entsorgungs-Lizenzierung der Waren hat der Käufer den Verkäufer vollkommen schad- und klaglos zu halten.

 

7. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind sofort mit Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Unerlaubte Abzüge werden nachbelastet. Im Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von sechs Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie den Ersatz sämtlicher Inkasso- und Mahnspesen sowie der Kosten einer außergerichtlichen anwaltlichen Geltendmachung unserer Ansprüche zu verlangen.

Unsere Lieferpflicht entfällt ohne Mahnung oder Fristansetzung, wenn die Zahlungsbedingungen für frühere Lieferungen nicht eingehalten werden oder aufgrund ungünstiger Bonitätsauskünfte, die wir (ggf. auch nachträglich) erhalten. Für Schäden aus nicht ausgeführten oder verzögerten Lieferungen sind wir in solchen Fällen nicht haftbar. Wir behalten uns vor, ohne Angabe von Gründen nur gegen Vorkasse zu liefern.
Ist uns bekannt geworden, dass die wirtschaftliche Lage des Käufers zur Besorgnis Anlass gibt, oder hat der Käufer das Zahlungsziel um mehr als 30 Tage überschritten, so sind wir berechtigt, alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherstellung unserer fälligen Ansprüche zu ergreifen. Im Fall des Zahlungsverzuges oder des Bekanntwerdens der Überschuldung oder der Zahlungsunfähigkeit des Käufers sind wir ferner berechtigt, die Auslieferung aller noch nicht ausgelieferten Waren einzustellen und von allen noch offenen Lieferverträgen zurückzutreten. Zahlungseingänge werden wir grundsätzlich zuerst auf die nicht bezahlten Verzugszinsen und Kosten und sodann auf die jeweils älteste offene Kapitalforderung anrechnen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis möglich, das durch den Käufer in jedem Einzelfall von uns schriftlich im voraus einzuholen ist.

 

8. Abnahmeverzug

Wurde über eine bestimmte Ware ein Rahmenauftrag vereinbart, und ruft der Käufer die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab, so sind wir mangels einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung berechtigt, unverzüglich nach Ablauf der letzten Abruffrist die gesamte Lieferung in Rechnung zu stellen. Eine Lieferung der Ware an den Käufer erfolgt diesfalls erst nach Zahlung des gesamten Kaufpreises durch den Käufer. Die mit der Lagerung der Ware verbundene Gefahr und Kosten gehen jeweils zu Lasten des Käufers.
Tritt beim Rahmenauftrag innerhalb der vereinbarten Laufzeit eine Preiserhöhung ein, so ist der Käufer berechtigt, den noch nicht angefertigten Rest des Auftrages zu stornieren.
Im Fall eines Stornos durch den Käufer ist dieser jedoch verpflichtet, eine verschuldensunabhängige, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe (Stornogebühr) in Höhe von 50% des vereinbarten Kaufpreises zu bezahlen.

 

9. Rücknahmen

Rücksendungen sind nur mit unserem Einverständnis zulässig. Wir sind nicht verpflichtet, falsch oder zu viel bestellte Ware zurückzunehmen. Wird eine Rücknahme vereinbart, gilt folgende Regelung:

  • Die Rücknahmekosten gehen grundsätzlich zulasten des Kunden und können nach Aufwand beim Gutschriftsbetrag abgezogen werden.
  • Geöffnete, angebrochene oder verschmutzte Gebinde können wir aus hygienischen Gründen nicht zurücknehmen und gutschreiben.
  • Die Rücknahme von Lebensmitteln ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit unserem QS-Labor möglich.
  • Für Rücksendungen mit einem Netto-Bestellwert von weniger als € 200.– besteht kein Anspruch auf eine Gutschrift.

 

10. Höhere Gewalt

Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Rationierungen, Lieferbeschränkungen, Störungen im Versand, Verkehrsstörungen, behördliche Massnahmen, Krieg sowie sonstige Fälle höherer Gewalt in unserem Betrieb oder im Betrieb einer unserer Zulieferer befreien für deren Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung oder berechtigen uns nach unserer Wahl zum vollständigen oder teilweisen Rücktritt ohne Schadenersatzverpflichtung.

 

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer – bei Übergabe von Wechsel und Schecks bis zu deren Einlösung – unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug mit einer Forderung erlischt automatisch jegliche an den Käufer erteilte Verfügungsermächtigung über die Ware und der Käufer ist zu einer Weiterveräußerung der Ware nicht mehr berechtigt.
Forderungen aus dem Weiterverkauf unseres vorbehaltenen Eigentums werden hiermit zahlungshalber an uns abgetreten und es wird uns hiermit gestattet, die Schuldner davon zu verständigen.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anwendbares Recht

Für sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.

Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist stets unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 

13. Datenschutz

Sämtliche Informationen hinsichtlich der Verarbeitung von Daten und zu den Rechten unserer Geschäftspartner sind unter www.pacovis.at jederzeit abrufbar.

Wir weisen den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt sowie zu Marketingzwecken verwendet werden können. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner (Logistikpartner) oder sonstige Dritte im In- und Ausland (ggf. auch in Länder ausserhalb des Geltungsbereichs der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO der EU) weitergegeben werden. Die Datenverarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorgaben der europäischen Datenschutzgesetzgebung (namentlich DSGVO).

 

Stockerau, im November 2021