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Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Am 12. August 2026 endete die 18-monatige Übergangsfrist der am 11. Februar 2025 in Kraft getretenen PPWR-Verordnung. Um Ihnen die Umstellung zu erleichtern, haben wir die wesentlichen Fakten zur Packaging and Packaging Waste Regulation (kurz PPWR) übersichtlich zusammengefasst: Was hinter dem Gesetz steckt, welche Neuerungen anstehen und weshalb Pacovis der richtige Partner für Sie ist.

Was verbirgt sich hinter der PPWR?

Mit der PPWR führt die EU einen einheitlichen Rechtsrahmen für die gesamte Verpackungsbranche ein. Ziel ist eine spürbare Reduktion von Verpackungsmüll und Umweltschäden. Die Vorgaben decken den gesamten Lebenszyklus ab – von der Entwicklung über die Wiederverwendung bis zum Recycling. Die Kernidee dahinter: Verpackungsberge schrumpfen, Mehrwegsysteme stärken und eine lückenlose Kreislaufführung aller Materialien garantieren. Die Umsetzung von PPWR erfolgt in mehreren Schritten bis zum Jahr 2040.

Welche Konsequenzen hat die Verordnung für Ihren Betrieb?

Auf Lebensmittelbetriebe in der EU (und solche, die in die EU liefern) kommen direkte Anpassungen zu – von der Gestaltung der Verpackung bis hin zu deren Entsorgung.
 
Die zentralen Eckpunkte im Überblick:

  • Einwegplastik-Verbote: Gezielte Einschränkungen von Einwegkunststoffen in ausgewählten Anwendungsbereichen.
  • Substanzvorgaben: Strengere Reglementierungen für bedenkliche Inhaltsstoffe wie PFAS in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
  • Schluss mit Luftverpackungen: Konkrete Grenzen für unnötige Hohlräume und Überverpackung.
  • Recyclingfähigkeit als Pflicht: Bis 2030 müssen sämtliche Verpackungen effektiv und praxistauglich recycelbar sein.
  • Fokus auf Mehrweg: Verbindliche Quoten zur Förderung von Wiederbefüll- und Mehrwegkonzepten.

Mit Pacovis haben Sie den richtigen Partner

In den vergangenen Jahren haben wir uns intensiv mit PPWR beschäftigt und unser Sortiment entsprechend darauf ausgerichtet, um Ihnen die Handhabung möglichst einfach zu machen. Entsprechend gewährleisten wir die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und stellen Ihnen eine rechtskonforme Verpackungslösung zur Verfügung. Da in Zukunft mit der Verordnung verschiedene weitere Anforderungen schrittweise in Kraft treten und es noch einige Unklarheiten gibt, bleiben wir am Thema ganz nah dran, um Sie weiterhin zielgerichtet zu unterstützen.

Haben Sie noch Fragen? Melden Sie sich bei Ihrem Kundenberater​​​​​​​ – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Beitrag zuletzt aktualisiert am 12.08.2026.